Corona-Regeln ab 1. Dezember 2021

Wir informieren über die aktuellen Corona-Regeln und die Auswirkungen auf unsere Übungsstunden

Der Inzidenzwert liegt nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) im Landkreis Göttingen heute (Dienstag, 30. November 2021) bei 283,4. Entsprechend der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung gilt seit Mittwoch, 24. November 2021, landesweit die Warnstufe 1. Ab dem morgigen Mittwoch, 1. Dezember 2021, tritt landesweit die Warnstufe 2 in Kraft. Informationen dazu stellt die Niedersächsische Landesregierung auf ihren Internetseiten bereit.  

 

In der Warnstufe 2 wird dabei vorrangig die 2GPlus-Regel (geimpft, genesen plus zusätzlich negativen Testnachweis ) unseren Alltag bestimmen.


Was bedeutet das für unseren Sportbetrieb?

Wir möchten es weder unseren Übungsleitern/Übungsleiterinnen, noch unseren Sporttreibenden zumuten, sich vor jeder Übungsstunde testen zu lassen. Daher wird der Sportbetrieb in der Sporthalle und im Sportheim bis auf Weiteres ruhen. Sport unter freiem Himmel ist unter Einhaltung der 2G-Regel weiterhin möglich.

Unter der Voraussetzung, dass Übungsleiter/innen und die Mitglieder der jeweiligen Sportgruppe sich den strengen Regeln unterwerfen und diese strikt, inklusive der Dokumentation, einhalten, darf der Sportbetrieb fortgeführt werden. Dazu ist eine konkrete Absprache in der Sportgruppe notwendig, ebenso eine Rückmeldung an den Vorstand.

Sobald die Warnstufe 2 wieder zurückgenommen wird, werden wir wieder informieren.